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Herzlich Willkommen im EUROHUNT-Händlershop!

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Handelskunden
der EUROHUNT GmbH, Harzblick 25, 99768 Harztor-OT Ilfeld

Stand 1/2020

  1. Allgemeines, Geltungsbereich

(1) Vertragspartner im Rahmen der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind die EUROHUNT GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer, im Folgenden "EUROHUNT" bezeichnet und der „Kunde“, der für das Geschäft als Unternehmer, im Sinne von § 14 BGB anzusehen ist.
Die Angebote von EUROHUNT richten sich ausschließlich an Unternehmer (Händler und Wiederverkäufer), nicht jedoch an Verbraucher. Grundsätzlich liefern wir nun an Wiederverkäufer, die einen entsprechenden Nachweis der angemeldeten Gewerbetätigkeit erbringen.

(2) Alle Lieferungen und Leistungen, die EUROHUNT erbringt, erfolgen auf Grundlage dieser AGB, in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichenden Regelungen wird hiermit widersprochen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen/Einkaufsbedingungen des Kunden werden von EUROHUNT nur insoweit anerkannt, als ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.
Die AGB von EUROHUNT gelten auch dann, wenn EUROHUNT in Kenntnis entgegenstehender oder von den Verkaufs- und Lieferbedingungen der EUROHUNT GmbH abweichende Bedingungen des Kunden die Lieferung vorbehaltlos ausführt.

(3) Die AGB von EUROHUNT gelten auch für zukünftige Bestellungen, in der dann jeweils geltenden Fassung, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart wurden.

(4) Sämtliche Kommunikation im Rahmen der für den Vertrag relevanten Erklärungen finden in deutscher Sprache statt.

(5) Mündliche oder fernmündliche Vereinbarungen brauchen wir nur dann gegen uns gelten zu lassen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wurde. Das gilt auch für eine Vereinbarung über die Aufhebung der Schriftform.

  1. Vertragsschluss

(1) Die Angebote von EUROHUNT sind freibleibend. Die Angebote von EUROHUNT in deren Katalogen und auf deren Internetseite stellen eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden dar, bei EUROHUNT Waren zu bestellen.

(2) Durch die Bestellung der gewünschten Waren durch Ausfüllen und Absenden eines Online-Formulars im Internet, mittels E-Mail, per Telefax, per Telefon oder postalisch gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages gegenüber EUROHUNT ab. Dieses Vertragsabschlussangebot ist spätestens dann verbindlich, wenn es die jeweilige Schnittstelle zu EUROHUNT passiert hat.

(3) EUROHUNT ist berechtigt, dieses Angebot des Kunden innerhalb eines Zeitraumes von 14 Kalendertagen mit Zusendung einer Auftragsbestätigung oder durch Zusendung der bestellten Ware anzunehmen. Die Auftragsbestätigung erfolgt durch Übermittlung einer E-Mail, eines Telefax oder per Post. Nach fruchtlosem Fristablauf gilt das Angebot als abgelehnt.
Sollten die Auftragsbestätigung oder eine sonstige rechtsverbindliche Erklärung von EUROHUNT Schreib- oder Druckfehler beinhalten oder sollten der Preisfestlegung Rechen- oder Übermittlungsfehler zugrunde liegen, ist EUROHUNT berechtigt, die Erklärung wegen Irrtums anzufechten. Evtl. bereits erfolgte Zahlungen werden in diesem Falle unverzüglich erstattet.

(4) Die zu einem von EUROHUNT abgegebenen Angebot gehörenden Unterlagen, Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sind nur Richtwerte. Abweichungen der zu liefernden Produkte von diesen Katalogangaben sind gestattet, sofern sie unerheblich sind, keinen Sachmangel darstellen und nicht verbindlich zugesagt wurden.

(5.) Auskünfte und Beratungen gibt EUROHUNT nach bestem Wissen und aufgrund eigener Erfahrungen. Alle Angaben und Auskünfte über Eignung und Anwendung der Waren sind jedoch unverbindlich und befreien den Kunden nicht von einer eigenen Prüfung.

  1. Preise

(1) Sofern sich aus unserer Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise ab EXW Ilfeld, zuzüglich Verpackung, Versicherung, Fracht und ggf. Mindermengenzuschlag. Diese Positionen werden gesondert in Rechnung gestellt. Die Entsorgung der Verpackung übernimmt der Kunde auf eigene Kosten.

(2) Sämtliche Preise sind EURO-Preise ohne gesetzliche Mehrwertsteuer. Diese wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert berechnet und ausgewiesen.

(3) Die Berechnung der Preise erfolgt zu den jeweils gültigen Preisen am Tag der Lieferung, nicht am Tag der Bestellung, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde. Die auf Lieferscheinen und Rückstandsanzeigen ggf. ausgedruckten Preise sind Notierungen vom Tage des Einganges der Bestellung und sind für die Preisberechnung zum Lieferzeitpunkt unverbindlich. Für die Preisberechnungen gelten auch hier die jeweiligen Tagespreise (s.o.).

(4) Die in den Preislisten, Rechnungen, Lieferscheinen und Rückstandsanzeigen ausgedruckten Verkaufspreisempfehlen sind unverbindlich und nach den allgemeinen Erfahrungssätzen kalkuliert. Sie stellen lediglich eine Kalkulationshilfe dar und befreien den Kunden nicht davon, eigene Kalkulationen vorzunehmen.

(5) Für Aufträge mit einem Warenwert bis 150,00 €, ausschließlich Mehrwertsteuer, Verpackungs- und Versandspesen, behalten wir uns vor, pro Bestellung einen Mindermengenzuschlag in Höhe von 20,00 € netto zu erheben.

  1. Zahlungsbedingungen

(1) Zahlungen erfolgen stets per Vorauskasse (Banküberweisung im Voraus), sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

(2) Wird eine Vorauskasse nicht verlangt, sind Zahlungen innerhalb von 30 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug fällig, falls nichts anderes vereinbart wurde.

(3) Der Abzug von Skonto bedarf der besonderen vorherigen schriftlichen Vereinbarung.

(4) Bei Zahlungsverzug oder Gefährdung der Forderungen von EUROHUNT durch Verschlechterung der Kreditwürdigkeit des Kunden ist EUROHUNT berechtigt, seine gesamten Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden sofort fällig zu stellen. EUROHUNT ist dann auch berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorkasse oder gegen Erbringung von geeigneten Sicherheiten auszuführen.

(5) Werden Zahlungen oder Sicherheitsleistung nicht fristgerecht erbracht, kann EUROHUNT nach Fristsetzung und Rücktrittsandrohung vom Vertrag zurücktreten.

(6) Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, so kann EUROHUNT ab Eintritt des Zahlungsverzuges Verzugszinsen in Höhe von 9 %-Punkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz fordern. Außerdem besteht bei EUROHUNT ein Anspruch auf Zahlung einer Verzugsbearbeitungspauschale in Höhe von 40,00 €. Unbeschadet hiervon verbleibt EUROHUNT die Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen.

(7) Bei bestehendem Zahlungsrückstand ist EUROHUNT auch berechtigt, Lieferungen auszusetzen, bis zum Eingang der Zahlung oder Bestellung entsprechender Sicherheiten.

(8) Die Aufrechnung mit eigenen Ansprüchen steht dem Kunden nur dann zu, wenn diese Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von EUROHUNT nicht bestritten werden.

(9) Zurückbehaltungsrechte können nur dann ausgeübt werden, soweit diese Ansprüche aus demselben Liefervertragsverhältnis beruhen.

(10) Sofern EUROHUNT in Vorleistung tritt, z.B. bei Zahlung auf Rechnung oder Lastschrift, ermächtigt der Kunde EUROHUNT, Kundendaten zum Zwecke der Bonitätsprüfung auf der Basis mathematisch-statistischer Verfahren an die Bürgel, Kurfürstenstr. 23, 56068 Koblenz weiterzugeben. EUROHUNT behält sich das Recht vor, dem Kunden im Ergebnis der Bonitätsprüfung die Zahlungsart auf Rechnung oder Lastschrift zu verweigern.

  1. Eigentumsvorbehalt

(1) Die Waren bleiben bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, Eigentum von EUROHUNT (Vorbehaltsware).

(2) Bei Verarbeitung, Vermischung und Verbindung der Vorbehaltsware mit anderen Waren durch den Kunden steht EUROHUNT das Miteigentum an der neuen Sache zu, im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Wert der anderen verwendeten Waren. Erlischt das Eigentum von EUROHUNT durch Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung, so überträgt der Kunde an EUROHUNT bereits jetzt die ihm zustehenden Eigentumsrechte an dem neuen Produkt oder Bestand bzw. der Sache im Umfang des Wertes der Vorbehaltsware und verwahrt diese unentgeltlich für EUROHUNT. Die hiernach entstehenden Miteigentumsrechte gelten entsprechend als Vorbehaltsware im Sinne der Bestimmungen des Absatzes (1.).

(3) Der Kunde ist nur im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes berechtigt, die Vorbehaltsware weiter zu verarbeiten, zu verbinden, zu vermischen oder weiter zu veräußern. Jede anderweitige Verfügung über die Vorbehaltsware ist unzulässig. Von dritter Seite vorgenommene Pfändungen oder sonstige Zugriffe auf die Vorbehaltsware sind EUROHUNT unverzüglich anzuzeigen. Soweit EUROHUNT durch die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes Dritten gegenüber Interventionskosten entstehen, so gehen diese zu Lasten des Kunden, soweit sie nicht von dem Dritten eingezogen werden können. Soweit der Kunde seinem Abnehmer ein Zahlungsziel gewährt oder den Kaufpreis sonst wie stundet, so hat er sich gegenüber seinem Abnehmer das Eigentum an der Vorbehaltsware zu den gleichen Bedingungen vorzubehalten, unter denen EUROHUNT sich das Eigentum bei Lieferung der Vorbehaltsware vorbehalten hat. Anderenfalls ist der Kunde zur Weiterveräußerung nicht ermächtigt.

(4) Die Forderungen des Kunden aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden bereits hiermit an EUROHUNT abgetreten. EUROHUNT nimmt diese Vorausabtretung an. Diese Vorausabtretung dient in demselben Umfang zur Sicherung wie die Vorbehaltsware selbst. Der Kunde ist zu einer Weiterveräußerung nur berechtigt und ermächtigt, wenn sichergestellt ist, dass die ihm daraus zustehenden Forderungen gem. der vorstehenden Abtretung auf EUROHUNT übergehen.

(5) Der Kunde ist bis zum Widerruf durch EUROHUNT zur Einziehung dieser an EUROHUNT abgetretenen Forderungen ermächtigt. EUROHUNT ist zum Widerruf berechtigt, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus dieser Geschäftsverbindung nicht vereinbarungsgemäß nachkommt. Im Falle des Widerrufs der Einziehungsermächtigung hat der Kunde EUROHUNT auf Verlangen hin unverzüglich die Höhe der abgetretenen Forderung und deren Schuldner bekannt zu geben sowie alle zum Einzug der Forderung sachdienlichen Angaben zu machen und die dazugehörigen Unterlagen EUROHUNT auszuhändigen. Dem Schuldner ist die Abtretung anzuzeigen. EUROHUNT ist selbst auch zur Abtretungsanzeige an den Schuldner ermächtigt.

(6) Das Besitzrecht des Kunden an der Vorbehaltsware erlischt, wenn er seine Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht erfüllt. In diesem Fall ist der Kunde verpflichtet, EUROHUNT die Vorbehaltsware unverzüglich und vorbehaltlos herauszugeben, ohne dass es eines Rücktritts vom Vertrag bedarf .

(7) Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag. Ein Rücktritt vom Vertrag ist ggf. unabhängig davon schriftlich zu erklären.

  1. Lieferbedingungen

(1) Liefertermine und Lieferfristen werden erst dann für uns verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind. Verbindlich vereinbarte Liefertermine sind von EUROHUNT nur dann einzuhalten, wenn der vereinbarte Vorlauf vom Kunden eingehalten wird, insbesondere Zahlungen bei vereinbarter Vorkasse. Liefertermine und Lieferfristen stehen unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch die Zulieferer von EUROHUNT.

(2) Teillieferungen sind zulässig und bedingungsgemäß zu bezahlen, soweit sie dem Kunden zumutbar sind.

(3) Krieg, Streik, Aussperrung, Rohstoff- und Energiemangel, Verkehrs- und unvermeidliche Betriebsstörungen, höhere Gewalt und Ähnliches entbinden EUROHUNT für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Auswirkungen von der Verpflichtung zur Lieferung. Solche Ereignisse berechtigen EUROHUNT von dem Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne der Kunde ein Recht auf Schadenersatz hat.

(4) Der Versand erfolgt mit Transportmitteln unserer Wahl und grundsätzliche auf Kosten des Kunden. Die Gefahr der zufälligen Verschlechterung oder des zufälligen Untergangs der Ware geht auf den Kunden über, sobald EUROHUNT die Ware dem Spediteur, dem Frachtführer oder den sonst zur Ausübung der Versendung bestimmten Personen oder Unternehmen übergeben hat.

(5) Wir haften nicht für Transportschäden. Beschädigte Sendungen sind daher vom Kunden bei der Zustellung und Übergabe sogleich zu dokumentieren (Foto), zu protokollieren und gegenüber dem jeweiligen Transportunternehmen zu reklamieren. (vgl. ADSp) Gleichzeitig ist EUROHUNT zu informieren, bei Übersendung der Schadensdokumentation und -protokolle.

(6) Wir schließen vor Versand der Waren nach unserem Ermessen eine Transportversicherung ab. Wir übernehmen in einem Schadensfall die Abwicklung der Regulierung mit der Transportversicherung. Leistungen aus der Transportversicherung kommen dem Kunden zu Gute. EUROHUNT ist berechtigt, eine Verrechnung mit eigenen Ansprüchen gegen den Kunden vorzunehmen.

  1. Gewährleistung, Sachmängel

(1) Alle Waren oder Leistungen sind nach Wahl von EUROHUNT unentgeltlich nachzubessern, neu zu liefern oder neu zu erbringen, soweit diese einen Sachmangel aufweisen und dessen Ursache bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag.

(2) Ansprüche auf Nacherfüllung verjähren in 12 Monaten ab gesetzlichem Verjährungsbeginn; entsprechendes gilt für Rücktritt und Minderung.

(3) Bei dem Kauf von gebrauchten Waren sind Gewährleistungsansprüche des Kunden ausgeschlossen.

(4) Die Abkürzung der Gewährleistungsfrist auf ein Jahr (Absatz (2) sowie der Ausschluss der Gewährleistung für gebrauchte Waren (Absatz (3) gilt nicht bei Vorsatz, arglistigem Verschweigen des Mangels sowie bei Nichteinhaltung einer Beschaffenheitsgarantie. Die gesetzlichen Regelungen über Ablauf, Hemmung und Neubeginn der Fristen bleiben unberührt. Die Haftung nach dem ProdHaftG sowie die Haftung für etwaige Rückgriffsansprüche gem. §§ 478, 479 BGB bleiben unberührt.

(5) Schadenersatzansprüche des Kunden wegen eines Sachmangels sind ausgeschlossen. Das gilt nicht bei arglistigem Verschweigen des Mangels, Nichteinhaltung einer Beschaffenheitsgarantie, bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und bei einer vorsätzlichen grob fahrlässigen Pflichtverletzung von EUROHUNT. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden. Weitergehende oder andere als in den vorstehenden Bestimmungen geregelten Ansprüche des Kunden hinsichtlich eines Sachmangels sind ausgeschlossen.

(6) Der Kunde ist verpflichtet, die Ware bei Übergabe auf etwaige Sachmängel zu untersuchen. Etwaige Mangelrügen des Kunden haben unverzüglich schriftlich, bei konkreter Benennung des Mangels, zu erfolgen. Unterlässt der Kunde die Anzeige des Mangels gilt die Ware als genehmigt, sofern es sich nicht um einen Mangel handelt, der bei üblicher Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich ein solcher Mangel später, so muss eine Mangelrüge ebenfalls unverzüglich, unter konkreter Benennung des Mangels, schriftlich gegenüber EUROHUNT erfolgen. Anderenfalls gilt die Ware auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt.

(7) EUROHUNT ist Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu gewähren. Schlägt die Nacherfüllung fehlt, kann der Kunde unbeschadet etwaiger Schadenersatzansprüche gem. Abs. (5) vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.

(8) Bei Mangelrügen dürfen Zahlungen des Kunden nur in einem Umfang zurückbehalten werden, die in einem angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen Sachmängeln stehen. Der Kunde kann Zahlungen zurückhalten, wenn eine Mangelrüge geltend gemacht wird, über deren Berechtigung kein Zweifel bestehen kann. Ein Zurückbehaltungsrecht besteht nicht, wenn Mangelansprüche verjährt sind. Erfolgt eine Mangelrüge zu Unrecht, ist EUROHUNT berechtigt, die in diesem Zusammenhang entstandenen Aufwendungen vom Kunden ersetzt zu verlangen.

  1. Rücknahme von Waren

(1) Bestellte und fest berechnete Ware wird - soweit es sich nicht um Rücksendungen wegen Mängel handelt - nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung von EUROHUNT zurückgenommen. In diesem Fall erfolgt eine Gutschrift in Höhe von 90 % des Warenwertes.

(2) Beschädigte oder unvollständige Ware (z. B. fehlende Begleitpapiere oder Originalverpackung) wird nicht oder zu einem verminderten Gutschriftsbetrag zurückgenommen.

(3) Die zurückzusendenden Waren sind frei Firmensitz EUROHUNT zu versenden und vom Kunden ausreichend gegen Transportschäden und Verlust zu versichern.

(4) Rücksendungen ohne Vereinbarung oder unfrei zurückgesandte Waren werden nicht angenommen.

  1. Kommissions- und Ansichtslieferungen

(1) Kommissions- und Ansichtslieferungen werden auf Kosten des Kunden versandt und gegen Transportschäden versichert.

(2) Der Kunde verpflichtet sich mit der Annahme von Kommissions- oder Ansichtssendungen diese sorgfältig zu behandeln und in Höhe ihres tatsächlichen Wertes gegen Verlust und Beschädigung zu versichern.

(3) Originalverpackungen und Begleitpapiere (zum Beispiel Garantiescheine, Bedienungsanleitungen etc.) sind ebenfalls sorgfältig aufzubewahren und ggf. mit der Ware unbeschädigt zurück zu geben.

(4) Die Rücksendung von Kommissions- oder Ansichtssendungen an EUROHUNT erfolgt frei Firmensitz EUROHUNT bei entsprechender Transportversicherung durch den Kunden.

(5) Beschädigte oder unvollständig zurückgegebene Kommissions- oder Ansichtsware wird von EUROHUNT nicht zurückgenommen, sondern zum vollen Wert fest berechnet.

  1. Urheberrecht

(1) Der Nachdruck unserer Kataloge und Preislisten, im Ganzen oder in Auszügen, ist nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung gestattet.

(2) Von uns zu Werbezwecken zur Verfügung gestelltes Foto- und Textmaterial bleibt unser urheberrechtliches Eigentum. Eine Nutzung oder Verbreitung außerhalb des bestehenden Vertragsverhältnisses zwischen EUROHUNT und dem Kunden bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von EUROHUNT.

(3) Im Falle der schuldhaften Zuwiderhandlung ist eine Vertragsstrafe des Kunden von 10.000,00 € verwirkt. Die Geltendmachung eines weiteren Schadensersatzes bleibt EUROHUNT vorbehalten.

  1. Nutzungsvereinbarung für Fotografien

(1) Soweit EUROHUNT dem Kunden oder Vertriebspartner Fotografien oder sonstige Warenabbilder zur Verfügung stellt, gelten nachfolgende Bestimmungen, sofern nicht im Einzelfall eine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde:

  1. a) Der Kunde/Vertriebspartner erkennt das Urheberrecht von EUROHUNT an diesen Dingen an.
  2. b) Auf Verlangen von EUROHUNT wird der Kunde/Vertriebspartner einen Urheberrechtsvermerk (Copyright-Vermerk) anbringen, der die Rechtsinhaberschaft von EUROHUNT klarstellt. Die Nutzungsüberlassung dieser Warenabbilder erfolgt zweckgebunden, ausschließlich für die Bewerbung und Vermarktung derjenigen Artikel, die von EUROHUNT gekauft wurden.
  3. c) Vor Inbenutzungnahme muss von EUROHUNT die schriftliche Zustimmung eingeholt werden. Diese Zustimmung kann von EUROHUNT auf einen bestimmten Zeitraum oder auf eine bestimmte Ausgabe des Verkaufskatalogs oder andere Medien beschränkt werden.
  4. d) Veränderungen oder Bearbeitungen der geschützten Warenabbildungen durch den Kunden bedürfen der vorherigen Zustimmung durch EUROHUNT.
  5. e) Die Nutzungsüberlassung erfolgt nicht ausschließlich. EUROHUNT bleibt selbst weiter zur Nutzung berechtigt und ist auch berechtigt, anderen Dritten die Nutzung zu gestatten.
  6. f) Die Nutzungsrechte sind an den Kunden/Vertriebspartner gebunden und auf Dritte nicht übertragbar.
  7. g) EUROHUNT kann von dem Kunden/Vertriebspartner jederzeit eine Auflistung verlangen, die nachweist, für welche Zwecke diese Fotografien oder Warenabbildungen von EUROHUNT benutzt werden. Der Vertriebspartner hat auf Verlangen die Richtigkeit dieser Auflistung zu versichern. An Fotografien oder Produktabbildungen, die in dieser Auflistung nicht genannt werden, erlischt die Berechtigung zur Nutzung automatisch.
  8. h) Die Zustimmung zur Nutzung kann von EUROHUNT jederzeit unbegründet widerrufen werden. Mit dem Widerruf endet die Berechtigung zur Nutzung. Die Berechtigung zur Nutzung endet auch automatisch mit einer Beendigung der Geschäftsbeziehung zwischen EUROHUNT und dem Kunden/Vertriebspartner.
  9. i) Soweit die Nutzungsberechtigung durch Widerruf oder Beendigung der Geschäftsbeziehung endet, wird von EUROHUNT eine angemessene Aufbrauchregelung angeboten. Das gilt nicht, sofern der Widerruf oder die Beendigung der Geschäftsbeziehung auf solchen Gründen beruhen, die in der Sphäre des Kunden/Vertriebspartners liegen, indem der Kunde/Vertriebspartner schuldhaft gegen vertragliche Vereinbarungen mit EUROHUNT oder die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von EUROHUNT verstoßen hat.
  10. j) Ein Anspruch auf Entschädigung für nicht verbrauchte Werbemittel im Falle des Widerrufs der Nutzungsberechtigung oder der Beendigung der Geschäftsbeziehung hat der Kunde/Vertriebspartner nicht.

(2) Für den Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung gegen die vorstehenden Bestimmungen hat der Kunde/Vertriebspartner eine Vertragsstrafe von 10.000,00 € verwirkt. Die Geltendmachung eines weiteren Schadenersatzes bleibt EUROHUNT vorbehalten.

  1. Vertraulichkeit

Sämtliche dem Kunden von EUROHUNT im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis übermittelten Informationen hat der Kunde vertraulich zu behandeln. Diese Informationen sind lediglich für den im Vertrag bestimmten Zweck zu nutzen. Die Pflicht zur Vertraulichkeit bleibt auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehung zu EUROHUNT bestehen.

  1. Ergänzende Regelungen für Kunden mit Sitz außerhalb Deutschlands

(1) Die Erfüllung von Verträgen durch EUROHUNT und die Einhaltung von Fristen für Lieferungen setzen voraus, dass Kunden mit Sitz außerhalb von Deutschland rechtzeitig sämtliche erforderlichen Unterlagen, Genehmigungen und Freigaben beschaffen und EUROHUNT vorlegen, die aufgrund von deutschen Ausfuhrbestimmungen, EU- oder internationalen Vorschriften des Außenwirtschaftsrechts oder Einfuhrbestimmungen des Herkunftslandes des Kunden zur Durchführung des Vertrages notwendig sind.

(2) Erbringt der Kunde die zur Durchführung des Vertrages erforderlichen behördlichen Genehmigungen oder sonstige Mitwirkungspflichten nicht, kann EUROHUNT nach Fristsetzung und Rücktrittsandrohung von dem Vertrag zurücktreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung geltend machen.

(3) Dem Kunden obliegt die Einfuhr der Waren am Bestimmungsort im eigenen Namen.

(4) Etwaige Einfuhrzölle zahlt der Kunde.

(5) Wenn die Erfüllung des Vertrages infolge eines Export- oder Importverbotes unmöglich ist, schuldet EUROHUNT keinerlei Schadenersatz oder Aufwendungsersatz.

  1. Sonstige Schadenersatzansprüche

(1.) Soweit in diesen AGB nicht anders geregelt, sind Schadenersatzansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung ausgeschlossen.

(2.) Das gilt nicht, soweit wie folgt gehaftet wird:

- nach dem ProdHaftG;

- bei Vorsatz;

- bei grober Fahrlässigkeit von Inhabern, gesetzlichen Vertretern oder leitenden   Angestellten;

- bei Arglist;

- bei Nichteinhaltung einer übernommenen Garantie;

- wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit;

- wegen schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

(3) Soweit eine zurechenbare Pflichtverletzung auf einfacher Fahrlässigkeit beruht und eine wesentliche Vertragspflicht schuldhaft verletzt ist, ist die Haftung von EUROHUNT auf den vorhersehbaren Schaden, der typischerweise in vergleichbaren Fällen eintritt, beschränkt.

(4) Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und Beschränkungen gelten in gleichem Umfang zu Gunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen von EUROHUNT.

(5) Soweit EUROHUNT technische Auskünfte gibt oder beratend tätig wird und diese Auskünfte oder Beratungen nicht zu dem von EUROHUNT geschuldeten vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.

  1. Erfüllungsort, Gerichtsstand, geltendes Recht und unwirksame Klauseln

(1) Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist für beide Teile der Sitz der Firma EUROHUNT, d.h. D 99768 Harztor - OT Ilfeld.

(2) Alleiniger Gerichtsstand ist, wenn der Kunde Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist, bei allen aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar sich ergebenden Streitigkeiten der Sitz der Firma EUROHUNT. EUROHUNT ist jedoch auch berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.

(3) Für den Abschluss und die Abwicklung sämtlicher Verträge zwischen EUROHUNT und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss des deutschen internationalen Privatrechts. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts im Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) finden keine Anwendung.

(5) Diese AGB bleiben auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen in ihren übrigen Teilen verbindlich. Das gilt nicht, wenn das Festhalten daran eine unzumutbare Härte für eine Vertragspartei darstellen würde.

EUROHUNT GmbH
Harzblick 25
99768 Harztor OT Ilfeld

Deutschland