Nutzungsvereinbarung für Fotografien
Soweit EUROHUNT dem VERTRIEBSPARTNER Fotografien zur Verfügung stellt, gelten folgende Bestimmungen, sofern nicht im Einzelfall eine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde:
I. Die Parteien gehen davon aus, dass die Fotografien zugunsten von ERUROHUNT urheberrechtlich geschützt sind. Der VERTRIEBSPARTNER erkennt die urheberrechtlichen Nutzungsrechte von EUROHUNT an.
II. Auf Verlangen von EUROHUNT wird der VERTRIEBSPARTNER einen Urheberrechtsvermerk anbringen, der den von EUROHUNT namentlich benannten Fotografen als Urheber benennt und/oder einen Vermerk anbringen, der die Position von EUROHUNT als Lizenzgeber klarstellt.
III. Die Nutzungsüberlassung erfolgt zweckbestimmt. Die Fotografien dürfen ausschließlich für die Artikel verwandt werden, die von EUROHUNT gekauft werden und für die von EUROHUNT die Zustimmung zur Nutzung gegeben wurde. Die Zustimmung muss vor der Nutzungsaufnahme schriftlich (E-Mail genügt insoweit) eingeholt werden. Die Zustimmung kann auf einen bestimmten Zeitraum oder auf eine bestimmte Ausgabe eines Verkaufkatalogs oder anderen Mediums beschränkt sein.
IV. Der VERTRIEBSHÄNDLER ist ohne vorherige schriftliche (E-Mail genügt insoweit) Zustimmung von EUROHUNT nicht berechtigt, die Fotografie nur ausschnittsweise zu benutzen und/oder zu bearbeiten. Für die Benutzung notwendige Änderungen (z.B. Formatierung, Größenveränderungen etc.) sind jedoch gestattet.
V. Alle Nutzungsüberlassungen erfolgen nichtausschließlich. Dies bedeutet, dass EUROHUNT selbst zur Nutzung berechtigt bleibt und auch Dritten die Nutzung überlassen darf.
VI. Die Nutzungsüberlassungen sind an den VERTRIEBSPARTNER gebunden und ohne vorherige ausdrückliche schriftliche (E-Mail genügt insoweit) Zustimmung von EUROHUNT nicht übertragbar. Der VERTRIEBSHÄNDLER ist ohne vorherige ausdrückliche schriftliche (E-Mail genügt insoweit) Zustimmung von EUROHUNT nicht berechtigt, Unterlizenzen zu erteilen. Der Vertriebspartner darf Fotografien von EUROHUNT Dritten nicht zur Verfügung stellen.
VII. EUROHUNT kann von dem VERTRIEBSPARTNER jederzeit eine Aufstellung verlangen, welche Fotografien von EUROHUNT er für welche Zwecke benutzt sowie an wen er für welche Fotografien und für welche Zwecke er Unterlizenzen erteilt hat (sofern EUROHUNT die Zustimmung zur Gewährung von Unterlizenzen erteilt hat). Der VERTRIEBSPARTNER hat auf Verlangen die Richtigkeit der Aufstellung zu versichern. An Fotografien, die in der Aufstellung nicht genannt werden, erlischt die Berechtigung zur Nutzung automatisch.
VIII. Die Zustimmung zur Nutzung kann von EUROHUNT jederzeit widerrufen werden. Mit dem Widerruf endet die Berechtigung zur Nutzung.
IX. Die Berechtigung zur Nutzung endet spätestens automatisch mit einer etwaigen Beendigung der Geschäftsbeziehung.
X. Soweit die Nutzungsberechtigung durch Widerruf oder Beendigung der Geschäftsbeziehung endet, wird von EUROHUNT eine angemessene Aufbrauchregelung angeboten. Dies gilt nicht, sofern der Widerruf oder die Beendigung der Geschäftsbeziehung auf Gründen in der Sphäre des VERTRIEBSPARTNERS beruhen oder eine Aufbrauchregelung aus anderen Gründen für EUROHUNT nicht zumutbar ist. Eine Aufbrauchregelung kann nach Wahl von EUROHUNT auch dadurch erfolgen, dass eine Übernahme von Werbemitteln gegen Entschädigung erfolgt.