Nutzungsvereinbarung für Fotografien
Soweit EUROHUNT dem VERTRIEBSPARTNER Fotografien zur Verfügung stellt, gelten folgende Bestimmungen, sofern nicht im Einzelfall eine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde:
- Der VERTRIEBSPARTNER erkennt das Urheberrecht von EUROHUNT an.
- Auf Verlangen von EUROHUNT wird der VERTRIEBSPARTNER einen Urheberrechtsvermerk (sog. Copyright-
Vermerk) anbringen, der die Rechteinhaberschaft von EUROHUNT klarstellt.
- Die Nutzungsüberlassung erfolgt zweckbestimmt. Die Fotografien dürfen ausschließlich für die Artikel verwandt
werden, die von EUROHUNT gekauft werden und für die von EUROHUNT die Zustimmung zur Nutzung gegeben
wurde. Die Zustimmung muss vor der Nutzungsaufnahme eingeholt werden. Die Zustimmung kann auf einen
bestimmten Zeitraum oder auf eine bestimmte Ausgabe eines Verkaufskatalogs oder anderen Mediums
beschränkt sein.
- Fotobearbeitungen bedürfen ebenfalls der vorherigen Zustimmung durch EUROHUNT.
- Alle Nutzungsüberlassungen erfolgen nichtausschließlich. Dies bedeutet, dass EUROHUNT selbst zur Nutzung
berechtigt bleibt und auch Dritten die Nutzung überlassen darf.
- Die Nutzungsüberlassungen sind an den VERTRIEBSPARTNER gebunden und nicht übertragbar. Der
Vertriebspartner darf Fotografien von EUROHUNT Dritten nicht zur Verfügung stellen.
- EUROHUNT kann von dem VERTRIEBSPARTNER jederzeit eine Aufstellung verlangen, welche Fotografien von
EUROHUNT er für welche Zwecke benutzt. Der VERTRIEBSPARTNER hat auf Verlangen die Richtigkeit der
Aufstellung zu versichern. An Fotografien, die in der Aufstellung nicht genannt werden, erlischt die Berechtigung
zur Nutzung automatisch.
- Die Zustimmung zur Nutzung kann von EUROHUNT jederzeit widerrufen. Mit dem Widerruf endet die Berechtigung
zur Nutzung.
- Die Berechtigung zur Nutzung endet automatisch mit einer etwaigen Beendigung der Geschäftsbeziehung.
- Soweit die Nutzungsberechtigung durch Widerruf oder Beendigung der Geschäftsbeziehung endet, wird von
EUROHUNT eine angemessene Aufbrauchregelung angeboten. Dies gilt nicht, sofern der Widerruf oder die
Beendigung der Geschäftsbeziehung auf Gründen in der Sphäre des VERTRIEBSPARTNERS beruhen oder eine
Aufbrauchregelung aus anderen Gründen für EUROHUNT nicht zumutbar ist. Eine Aufbrauchregelung kann nach
Wahl von EUROHUNT auch dadurch erfolgen, dass eine Übernahme von Werbemitteln gegen Entschädigung
erfolgt.